Kranken- und Pflegeversicherung

Als Arbeitnehmer ist man in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn das Arbeitsentgelt im Jahr 2012 jährlich 50.850 EUR nicht überschreitet. Wer mehr verdient, kann sich freiwillig in einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegekasse versichern. Diese Entgeltgrenze wird als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet.
Seit Januar 2011 gilt: Arbeitnehmer müssen ein Jahr oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen.

Die Höhe des Beitrags ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent (ab 01.01.2011), der allgemeine Beitragssatz ist der um 0,9 Beitragspunkte erhöhte Beitragssatz, der nur vom Arbeitnehmer getragen wird. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 1,95 Prozent und wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen.

Zusätzlich zahlen kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die nach dem 01.01.1940 geboren wurden, einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten.

Als Selbstständiger besteht keine Versicherungspflicht. Jeder kann sich freiwillig in einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegekasse versichern.