Wir haben den Maklerstatus!

Was ist darunter zu verstehen?

Wir sind ausschließlich unseren Mandanten und Kunden verpflichtet.

Der Finanz- und Versicherungsmakler als Verwalter und Interessenvertreter

Wie Sie in unserer Dienstleistung ersehen können, zeichnet den Makler eine umfangreiche Bedarfsanalyse, eine Beratung nach Kundenbedarf und ein nachhaltiger Service aus.

Durch die Unabhängigkeit von Versicherungsgesellschaften,Produktpartnern und Initiatoren.Aus diesem breiten Spektrum aus Finanz- und Versicherungsprodukten können wir für Sie das passende Angebot mit den besten Preis-Leistungsverhältnis auswählen.

Gerade bei der Vermittlung von Versicherungen kommt es häufig zu Interessenkollisionen. Von allen Versicherungsvermittlern (Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagent, Makler) ist der Versicherungsmakler in seiner Rechtstellung der einzige, der nicht als Erfüllungsgehilfe für die jeweilige Gesellschaft agieren muss, sondern gesetzlich verpflichtet ist, ausschließlich die Interessen seiner Kunden zu vertreten. Deshalb arbeiten wir ausschließlich im Versicherungsbereich mit dem MAKLERAUFTRAG

Als Versicherungsmakler ist es unser Ziel, Sie stets unabhängig, aktuell und umfassend zu beraten.

Der Maklerauftrag

Gegenstand des Versicherungsmaklervertrages ist die Verwaltung bestehender und die Vermittlung neu abzuschließender Versicherungsverträge des Auftraggebers.

Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und als Sachwalter ausschließlich dem Auftraggeber Ihnen verpflichtet.

Mit Unterzeichnung des Maklerauftrages erteilt der Auftraggeber dem Makler das Recht, Versicherungsverträge abzuschließen, zu kündigen und anzupassen.

Hierzu ist jedoch eine vorherige Absprache mit dem Auftraggeber (auch telefonisch und/oder fernschriftlich) notwendig.

Tritt der Schadenfall ein, verpflichtet sich der Makler die Interessen des Auftraggebers zu wahren und diesen bei der Abwicklung zur Verfügung zu stehen.

Hierbei entstehen keine zusätzlichen Kosten. Diese sind durch die Courtagen des Maklers abgedeckt. Der Maklervertrag beginnt mit dem Datum der Unterschrift und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen jederzeit schriftlich möglich. Mit der Kündigung endet die Haftung des Maklers. Die geschlossenen Versicherungsverträge bleiben jedoch bestehen.

Unser Maklervertrag bietet Ihnen Rechtssicherheit, da ihm ausdrücklich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde liegen.