Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind toll und eine Erfolgsgeschichte staatlicher Förderung -besser und dem Kürzel VL oder VWL bekannt. Wer in jungen Jahren zu sparen anfängt, kann seine ersten größeren Anschaffungen bar bezahlen und nicht in die Abhängigkeit von Konsumkrediten geraten. Für den einen bildet es eine kleine „Geldspritze, um bspw. sich ein besseres Auto zu kaufen, der andere spart langfristig für eine Wohnung oder ein Haus.
Im Gesetz (5. VermBG) sind Geldleistungen geregelt, die der Arbeitgeber (AG) für einen Arbeitnehmer (AN) tätigt. Die VWL können nur über den AG abgeschlossen werden. Wieviel der AG bezahlt, erfahren Sie von ihm, dies ist i.d.R. im Tarifvertrag geregelt. Als VL können Sie max. 40 € monatlich sparen, davon zahlt ein Teil der AG.
Der Staat fördert das Sparen in Aktienfonds und Bausparen. Das Beste: Beide Anlageformen können zusammen genutzt werden. Fördervoraussetzungen erfahren Sie, in dem Sie die untenstehenden Übersichten anklicken.
Bausparen: Sicheres Sparen, mit oder ohne Absicht zu bauen
Investmentsparen: Mittel- und langfristig die lukrativste Form des Sparens
Lebensversicherung: Keine Förderung - kann wegen der Langfristigkeit trotzdem in Kombination über betriebliche Altersversorgung interessant sein.
Prüfen Sie Ihre Ansprüche an staatlicher Förderung.
Sinnvolle Kombinationen kennt Ihr Berater.
Arbeitnehmersparzulage - Förderbeträge und Einkommensgrenzen